of Ruysch International BV, Sitz Zutphen
DEFINITIONEN
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
RI / wir: Ruysch International BV
Käufer: Jede (juristische) Person, die eine Vereinbarung mit RI geschlossen hat oder RI mit dem Kauf beauftragt hat, sowie der Dritte, der rechtlich an eine Provision gebunden ist.
Vereinbarung / Provision: eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen RI und dem Käufer.
1. GENERAL
Diese Bedingungen gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge, an denen wir beteiligt sind, und bilden einen unlösbaren Bestandteil.
2. ANGEBOTE
Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Sollte das Angebot freibleibend sein und angenommen werden, haben wir das Recht, innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Angebots vom Angebot zurückzutreten.
3. PREISE
- Die angegebenen Preise sind Ab-Gravendeel-Preise ab Werk und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Verpackungskosten.
- Transport-, Speditions- und Portokosten gehen zu Lasten des Käufers sowie der mit der Lieferung direkt verbundenen staatlichen Gebühren und Abgaben.
- Die vereinbarten Preise basieren auf den Material- und Lohnkosten, die am Tag des Angebots gültig waren.
- Wenn und soweit der Zeitraum zwischen dem Datum des Angebots und der Lieferung oder Fertigstellung einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet und sich die Löhne und Preise für Materialien usw. in diesem Zeitraum geändert haben, wird der vereinbarte Preis oder die vertraglich vereinbarte Summe geändert proportional geändert werden. Die Zahlung zusätzlicher Gebühren aufgrund dieses Artikels erfolgt gleichzeitig mit der Gesamtsumme oder der letzten Rate davon.
4. LIEFERZEIT
- Die angegebenen Lieferfristen gelten niemals als zwingend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Folglich sind wir schriftlich in Verzug zu erklären, wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt.
- Nach Inverzugsetzung werden wir uns mit dem Käufer über die Einhaltung oder gegebenenfalls die Aufhebung des Vertrages beraten.
In diesem Fall hat der Käufer nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn dies in einer vorherigen schriftlichen Erklärung vereinbart wurde.
In keinem Fall kann der Käufer Ersatz für Folgeschäden verlangen.
- Hat der Käufer die Ware nach Ablauf der Lieferfrist nicht angenommen, werden sie ihm auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt.
5. TRANSPORT
Ab dem Zeitpunkt des Versands erfolgt die gesamte Ware auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn eine kostenlose Lieferung vereinbart wurde. Der Käufer muss eine Versicherung abschließen, um dieses Risiko abzudecken.
4. LIABILITY
- Wir können nur für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden unmittelbar und ausschließlich aufgrund unserer Fahrlässigkeit entstehen, sofern wir davon ausgehen, dass die Entschädigung nur für die Schäden gezahlt wird, gegen die wir versichert waren oder gegen die wir im Rahmen der üblichen Umstände angemessen hätten versichert sein müssen diese Branche.
- Folgeschäden aus dem Handel (Betriebsunterbrechung, Einkommensverlust usw.) sind nicht entschädigungsfähig. Falls erforderlich, sollte der Kunde eine Versicherungspolice abschließen, um diesen Schaden zu decken.
- Wir können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die - infolge oder während der Ausführung von Arbeiten oder der Montage gelieferter Waren - an Gegenständen entstehen, die bearbeitet werden, oder an Gegenständen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem die Arbeiten stattfinden.
- Wir können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die absichtlich oder grob fahrlässig von von uns beauftragten Assistenten verursacht wurden.
- Der von uns zu zahlende Schaden wird gemildert, wenn der vom Kunden zu zahlende Preis im Verhältnis zu dem vom Kunden erlittenen Schaden gering ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter für Schäden freizustellen, die von uns im Zusammenhang mit der Verwendung von Zeichnungen usw. zu zahlen sind, die wir an den Kunden senden.
7. ZAHLUNG
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
- Der Käufer ist ab dem Datum, das 30 Tage nach dem Rechnungsdatum beginnt, in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt haben wir das Recht, einen Verzugszins von 1.5% pro Monat oder einen höheren oder niedrigeren Prozentsatz zu berechnen, je nachdem, was vernünftigerweise als akzeptabel angesehen werden kann.
- Zahlungen des Käufers gelten immer als Zahlung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend von Rechnungen, die fällig und zahlbar sind und am längsten ausstehen, auch wenn der Käufer angibt, dass es sich bei der fraglichen Zahlung um eine Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt handelt.
- Für den Fall, dass der Käufer /purchaser Nichteinhaltung dieser Zahlungsaufforderung, dann der Käufer /purchaser schuldet alle Kosten, die vor Gericht und außergerichtlich anfallen. Wir haben das Recht, einen Betrag von 10.00 € pro Anfrage im Zusammenhang mit Verwaltungskosten zu berechnen. Die Inkassokosten betragen 15% des geschuldeten Betrags einschließlich Zinsen, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von 250.00 € ohne sales MwSt. Wir haben das Recht, nicht bezahlte Rechnungen mit Geldern zu begleichen, die wir aus irgendeinem Grund für den Käufer in unserem Besitz haben.purchaser besorgt.
- Sollte eine der nachfolgend beschriebenen Situationen eintreten, gerät der Käufer in Verzug und es wird davon ausgegangen, dass er gegen die Bestimmungen eines Vertrags gemäß Abschnitt 6.265 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen hat, nach dem wir das Recht haben, ihn zu annullieren der Vertrag.
- Der Käufer wird für bankrott erklärt, weist sein Eigentum seinen Gläubigern zu, reicht einen Antrag auf ein offizielles Moratorium ein oder sein Eigentum ist ganz oder teilweise beigefügt.
- Der Käufer stirbt oder er wird gesetzlich zurückgehalten.
- Der Käufer kommt einer bestimmten Verpflichtung, die er nach dem Gesetz oder aufgrund dieser Bedingungen einzuhalten hat, nicht nach.
- Der Käufer zahlt einen in einer bestimmten Rechnung oder einem Teil davon angegebenen Betrag nicht innerhalb der dafür festgelegten Frist.
- Der Käufer stellt sein Geschäft ein oder überträgt sein Geschäft ganz oder teilweise, einschließlich des Beitrags seines Geschäfts zu einer bestehenden oder zu schließenden Partnerschaft, oder der Käufer entscheidet über eine Änderung der Ziele seines Unternehmens.
8. Eigentumsvorbehalt
- Der Käufer wird nur unter aufschiebenden Bedingungen Eigentümer der von uns gelieferten oder von uns zu liefernden Ware. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten oder zu liefernden Ware, solange der Käufer unsere Ansprüche in Bezug auf die Gegenleistung des Vertrages oder eines ähnlichen Vertrages nicht bezahlt hat. Wir bleiben auch Eigentümer der gelieferten oder zu liefernden Ware, solange der Käufer die Lieferungen, die aufgrund des Vertrages stattgefunden haben oder erfolgen sollen, nicht bezahlt hat und solange der Käufer keine Ansprüche an ihn bezahlt hat aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Verträge, einschließlich Ansprüche in Bezug auf Vertragsstrafe, Zinsen und Kosten.
- Der Käufer hat nicht das Recht, - solange er die vorgenannten Ansprüche nicht an ihn gezahlt hat - der von uns gelieferten Ware eine Verpfändung oder eine nicht ordnungsgemäße Verpfändung beizufügen, und der Käufer verpflichtet sich, dies gegenüber Dritten zu erklären, die der Ware eine ähnliche Verpfändung hinzufügen möchten - sobald wir dies verlangen - dass er nicht befugt ist, ein Versprechen zu erstellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, kein Dokument zu unterzeichnen, in dem eine Verpfändung der Waren vermerkt ist. In diesem Fall würde der Kunde eine Entwertung begehen.
- Sollte der Käufer keinerlei Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber uns in Bezug auf gekaufte Waren nachkommen, sind wir berechtigt, die Waren ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen. Der Käufer ermächtigt uns, den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.
- Wir geben dem Käufer den Besitz der gelieferten Waren ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem und ähnlichen Verträgen nachgekommen ist, vorbehaltlich unseres Verpfändungsrechts für andere Ansprüche, die wir an den Käufer haben. Auf unsere erste Anfrage hin wird der Käufer mit uns zusammenarbeiten, um die erforderlichen Transaktionen durchzuführen.
9. BESCHWERDEN
- Der Käufer kann eine fehlerhafte Leistung nicht geltend machen, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Fehler entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, eine schriftliche Beschwerde bei uns eingereicht hat.
- Als angemessene Zeit ist innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder nach Lieferung der Ware zu verstehen.
- Reklamationen über Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich einzureichen.
- Der Käufer verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihm aufgrund von Ungültigkeit zur Verfügung standen, wenn er keine Beschwerde innerhalb der oben genannten Bedingungen eingereicht und / oder es uns ermöglicht hat, die Fehler zu beheben.
10. GARANTIE
Wenn und soweit wir mit den von uns gelieferten Waren eine Garantie gegeben haben, ist eine solche Garantie auf Material- und Herstellungsfehler beschränkt. Unsere Garantie bedeutet, dass wir die Mängel auf unsere Kosten beheben oder die von uns gelieferte Ware ganz oder teilweise zurücknehmen, um sie durch eine neue Lieferung zu ersetzen. Wenn angeboten wird, dass Waren bearbeitet, repariert usw. werden, gilt die Garantie nur für die ordnungsgemäße Verarbeitung der auszuführenden Arbeiten. Unsere Garantie gilt nicht:
- Wenn die Fehler auf unsachgemäße Verwendung oder andere Ursachen als fehlerhafte Materialien oder Herstellung zurückzuführen sind;
- Liefern wir nach Absprache gebrauchtes Material oder gebrauchte Sachen;
- Wenn die Fehlerursache nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Die Garantie für nicht von uns hergestellte Teile übersteigt nicht die von unseren Lieferanten gewährte Garantie. Unsere Garantie erlischt: bei Fehlern, die teilweise oder vollständig auf behördliche Vorschriften in Bezug auf die Qualität oder die Art der verwendeten Materialien oder in Bezug auf den Herstellungsprozess zurückzuführen sind; wenn der Käufer das gelieferte Material während der Garantiezeit von sich aus modifiziert oder repariert (oder dieses Material modifizieren oder reparieren lässt) oder wenn der Käufer die Anforderungen aus diesem oder einem anderen damit verbundenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt.
Der Käufer ist nur berechtigt, sich auf unsere Garantieverpflichtungen zu berufen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
11. UNMÖGLICHKEIT, DIE BESTELLUNG AUSZUFÜHREN
- Wenn der Vertrag nach Vertragsabschluss aufgrund von Umständen, die uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, nicht eingehalten werden kann, haben wir das Recht zu verlangen, dass der Vertrag so geändert wird, dass er weiterhin ausgeführt werden kann aus der Bestellung.
- Darüber hinaus haben wir das Recht, die Pflicht zur Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen, und wir werden nicht in Verzug geraten, wenn wir - aufgrund von Änderungen der Umstände zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung, die vernünftigerweise nicht zu erwarten waren und außerhalb unserer Grenzen lagen Kontrolle - werden vorübergehend daran gehindert, unseren Verpflichtungen nachzukommen.
- Die unter b genannten Umstände. Darunter sind auch die Umstände zu verstehen, unter denen unsere Lieferanten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sowie Feuer, Streikaktionen oder Arbeitsunterbrechungen oder der Verlust der zu bearbeitenden Materialien, das Verbot der Einfuhr oder des Handels.
- Eine Aussetzung ist nicht zulässig, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen zu einer dauerhaften Unmöglichkeit geworden ist oder wenn die vorübergehende Unmöglichkeit einen Zeitraum von 6 Monaten überschritten hat. In diesem Fall wird der Vertrag zwischen den Parteien gekündigt, ohne dass eine Partei Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens oder aufgrund der Kündigung hat.
- Wenn wir unseren Verpflichtungen teilweise nachgekommen sind, haben wir Anspruch auf einen Teil des Festpreises, der der durchgeführten Arbeit und den angefallenen Kosten entspricht.
12. Korruptionsbekämpfung
- Der Käufer muss jederzeit alle Verpflichtungen und Beschränkungen einhalten, die sich aus allen geltenden Antikorruptionsgesetzen in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, der Europäischen Union und jedem anderen Land ergeben, die für die Umsetzung des Abkommens relevant sind oder sein können (Antikorruptionsgesetzgebung).
- Jedes Angebot und jede Annahme von Geld, Geschenken, Geschenken, Reisen, Unterhaltung oder sonstigen Gegenleistungen in Bezug auf den Vertrag oder den Verkäufer durch Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder des Käufers ist beabsichtigt oder kann als Anreiz für ein bestimmtes Handeln angesehen werden streng verboten.
- Der Käufer darf keine politische Partei, Kampagne, Regierungsbehörde, offizielle oder (Angestellte) öffentliche Institutionen, staatliche Unternehmen, Organisationen, internationale Institutionen direkt oder indirekt anbieten, versprechen oder geben, um Geschäfte oder andere unangemessene Vorteile im Zusammenhang mit zu erhalten oder zu behalten der Vertrag oder Verkäufer.
- Im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder dem Käufer wird der Verkäufer keine Geschäftsbeziehung anbieten, versprechen, geben oder annehmen, es sei denn, es gibt einen fairen Grund und dies ist im Kontext des aktuellen Geschäfts angemessen und entspricht anderweitig den örtlichen Gesetzen.
- Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer Situation im Verlauf des Vertrags erhält, die möglicherweise gegen das Antikorruptionsgesetz verstößt.
- Kommt der Käufer den Verpflichtungen dieses Artikels für ihn nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Kündigung unverzüglich zu kündigen oder zu kündigen, ohne für die Entschädigung des Verkäufers haftbar zu sein und mit voller Haftung für die Entschädigung der Käufer gegen die Verkäuferseite, so nach Ermessen des Verkäufers.
13. VERWENDUNG UND LIEFERUNG VON PRODUKTEN AN SANKTIONSLÄNDER VON NATÜRLICHEN UND RECHTLICHEN LÄNDERN, IN DENEN EINE STRAFE ANZUWENDEN IST
- Der Verkäufer hält sich an die europäischen Vorschriften der Europäischen Kommission und des OFAC (Kapitel 6 der UN-Charta) in Bezug auf Sanktionsländer und / oder natürliche oder juristische Personen, für die eine Sanktion gilt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen hat der Verkäufer keine oder nur begrenzte Transaktionen mit Ländern, die in der Sanktionsliste der Länder aufgeführt sind.
- Dem Kunden ist es untersagt, nachträglich gelieferte Waren an Sanktionsgrundstücke oder natürliche oder juristische Personen zu verkaufen. Dies sind Strafen, die auf der OFAC-Website gemäß der von der EU und OFAC auferlegten unbefristeten Klausel beschrieben werden.
- Möglich durch Lieferung der Ware an Dritte, erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der purchaser. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, durch Lieferung oder Nichtlieferung in sogenannte Sanktionsländer oder Länder, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, zu entscheiden, der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Folgen der Produktlieferung, die insbesondere bei Lieferung von berücksichtigt wird die Produkte an Spitzenreiter und aktuelle Anbieter Sanktionsländer. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
- Der Verkäufer hat das Recht, ein Angebot unter der Annahme zurückzuziehen, dass die Vorschriften bezüglich der Nichteinhaltung von Sanktionsländern eingehalten werden.
14. ZEICHNUNGEN
Zeichnungen, Karten, Fotos, Bilder und / oder Spezifikationen bleiben unser Eigentum. Diese Unterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich mit einer Strafe von € 500, - pro Tag zurückzugeben. Sollten Käufer und / oder Dritte dieses Material ohne unsere Erlaubnis verwenden, haben wir das Recht, Schadensersatz und entgangenen Gewinn vom Käufer zu verlangen.
15. ANWENDBARES RECHT
Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Bedingungen geregelten Verträgen ergeben könnten, werden - vorbehaltlich unserer Wahl - dem zuständigen Richter im Bezirk Zutphen oder einem Schiedsgericht vorgelegt, das gemäß den Bestimmungen der "Stichting" zu ernennen ist Raad van Arbitrage voor de Metaalnijverheid en Handel "(Schiedsgerichtsstiftung für Metallindustrie und Handel) in Den Haag.
Diese Bedingung berührt nicht das Recht der Parteien, den vorsitzenden Richter des Gerichts um eine Verfügung durch ein summarisches Verfahren zu bitten.
Dieser Abschnitt ist insoweit gültig, als Rechtsverordnungen nicht entgegenstehen.
Eingereicht am 26. September 2019, Nummer 31/2019, im Registeramt des Landgerichts in Zutpen
Laden Sie sich unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen als PDF herunter